Honorarvereinbarungen
Angelehnt an die Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh)
Liebe Privatpatienten, meine Praxis richtet sich nach den aktuellen Gebühren der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Honorar wird privat berechnet und richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).
Bis zum 31.12.2025 entsprechen die Kosten dem 1,6-fachen Satz der gesetzlichen Krankenversicherung, ab dem 01.01.2026 steigt der Satz entsprechend auf das 1,8-fache. Die aktuellen Gebühren finden Sie weiter unten.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für Ergotherapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer Privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.
Aufgrund der unterschiedlichen Versicherungsbedingungen, Tarife und Beihilfevorschriften kann ich leider keine verbindliche Auskunft über die Höhe oder Möglichkeit der Kostenerstattung geben.
Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Maßnahme:
Analyse ergotherapeutischer Bedarf
(1-malig bei Ersttermin)
Bis 31.12.2025 66,35 €
Ab 01.01.2026 74,65 €
Motorisch-funktionelle-Behandlung (30-Minuten)
Bis 31.12.2025 91,10 €
Ab 01.01.2026 102,50 €
Sensomotorisch-perzeptiv (45-Minuten)
Bis 31.12.2025 121,50 €
Ab 01.01.2026 136,65 €
Hirnleistungstraining (30-Minuten)
Bis 31.12.2025 91,10 €
Ab 01.01.2026 102,50 €
Hausbesuch (Richtet sich nach Anfahrtsweg und pro Termin)
Bis 31.12.2025 25 €
Ab 01.01.2026 30 €